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1226 März 2. Rom im Lateran.

6. non Marc.

Papst Honorius III. schreibt den Aebten (Johannes) von Naumburg a. d. Saale und (Bruning) von Buch, sowie dem Dechanten (Peter) von Meissen, Herzog Heinrich von Schlesien habe ihm geklagt, der Bischof von Breslau beschwere die Männer, welche sich in seinem Herzogthume mit der Urbarmachung von Waldungen und Unland beschäftigten, unter dem Verwände der Zehnten mit ungerechten Steuern gegen die Landesgewohnheit, welche benachbarte Bischöfe beobachten, so dass nicht nur neue Ansiedler Anstand nehmen herbeizukommen, sondern auch die schon eingewanderten weiterziehen zu seinem (des Herzogs) Schaden, insofern in Folge dessen nicht nur sein Unland unbebaut bleibt, sed eciam ducatus sui termini occupantur, und er auch in Streitigkeiten kommt mit den Nachbarfürsten, zu welchen die Kolonisten auswandern, ferner klagt der Herzog, der Bischof habe von gewissen Knechten des Herzogs, die man gewöhnlich smardi nennt (vergl. o. No. 59), denen die Vorgänger des Bischofs alle Zehnten erlassen, dieselben trotzdem zu erpressen gesucht. Die genannten Kommissarien sollen diese Beschwerden untersuchen und falls sie dieselben gegründet finden, den Bischof zur Abstellung derselben anhalten, ohne den Einwand gelten zu lassen, sie seien extra provinciam constituti, wofern sie nur den Bischof nicht mehr als zwei Tagereisen über seine Diöcese hinaus citiren.

O. Z.


Aus einem Transsumte von 1327 bei Stenzel, Bisth.-Urk. l, und dann im Cod. dipl. Saxon. regiae II. 1. 93. Potthast 7543.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.